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Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung erschöpft sich nicht in der Führung von Kündigungsschutzprozessen, auch wenn hier sicherlich ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt. Wichtig zu wissen ist, dass ein Arbeitnehmer, welcher die Rechtswirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen will, innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erheben muss. Schnelles Handeln ist also von entscheidender Bedeutung.

Oft können gerichtliche Auseinandersetzungen aber durch frühzeitige Gestaltung vermieden werden, insbesondere bereits durch eine klare und rechtssichere Formulierung der Arbeitsverträge. Das Arbeitsrecht ist keine starre Materie, sondern durch neue gesetzliche Regelungen und eine sich wandelnde Rechtsprechung stetig "im Fluss". Die Anwaltskanzlei Schneider betreut Sie daher bei der Begründung, Überprüfung, Änderung oder der außergerichtlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu berücksichtigen sind hierbei auch die Auswirkungen der Beendigung eines Arbeitsvertrages auf den späteren Bezug von Arbeitslosengeld.

Daneben besteht häufig Regelungsbedarf bei den Themen Arbeitszeugnis und Abmahnungen oder es müssen Lohn-, Gehalts-, oder Schadensersatzzahlungen geltend gemacht werden.