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Ehescheidungsrecht

Trennung und Scheidung bedeuten für die meisten Betroffenen eine emotionale Ausnahmesituation. Um unnötigen Streit und Schaden zu vermeiden, ist es sinnvoll, anwaltliche Hilfe bereits in einer frühen Phase in Anspruch zu nehmen. So können rechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit einer Scheidung zu regeln sind, bereits im Vorfeld und meist einvernehmlich gelöst werden, ohne dass damit das gerichtliche Scheidungsverfahren zusätzlich belastet wird.

Diese so genannten Folgesachen sind insbesondere der Zugewinnausgleich, die Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken oder Eigentumswohnungen, Unterhaltsfragen oder der Versorgungsausgleich.

Solche gemeinsamen Regelungen durch Eheverträge können bereits bei Eheschließung oder während einer intakten Ehe getroffen werden. Dies hat nichts mit wechselseitigem Misstrauen zu tun, sondern erspart in vielen Fällen späteren Streit, sollten die Partner einmal getrennte Wege gehen.