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Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge entspricht nur noch selten dem tatsächlichen letzten Willen eines Erblassers. Vielen sind die komplizierten und umfangreichen gesetzlichen Regelungen gar nicht bekannt. Durch die rechtzeitige Errichtung eines Testaments kann dem vorgebeugt und sichergestellt werden, dass das Vermögen im Erbfall nach den eigenen, individuellen Wünschen weitergegeben wird. Bei der Formulierung eines Testaments ist jedoch höchste Sorgfalt geboten, um eine Umsetzung des eigenen Willens auch wirklich sicherzustellen.

Oft kann es aus wirtschaftlichen oder steuerlichen Gründen sinnvoll sein, das eigene Vermögen bereits zu Lebzeiten (teilweise) im Wege der Schenkung zu übertragen. Auch hier steht Ihnen die Anwaltskanzlei Schneider beratend zur Seite.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, kommt es nicht selten zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft. Die Anwaltskanzlei Schneider unterstützt Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Erb-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsansprüchen.